Wo kann ich meinen Nachlass ordnen?

Wo ist mein letzter Wunsch in sicheren Händen?

Wo finde ich den Weg durch den Vorsorge-Dschungel?

Wann soll ich mich auf die Pensionierung vorbereiten?

Wann soll ich mit der Altersvorsorge loslegen?

Planen Sie noch heute Ihre Vorsorge für morgen 

Es ist nie zu früh, um mit dem Sparen zu beginnen. Einerseits können Sie sich dadurch Träume erfüllen, andererseits vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen. Klingt spiessig? Kommt drauf an, was Sie wollen. Die Spezialistinnen und Spezialisten der AKB stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen jederzeit persönlich zur Seite. Das ist durchwegs sehens-, lesens- und hörenswert. Auf in die Zukunft.

hier&jetzt


Die AKB widmet dem Thema Vorsorge ein eigenes Magazin

«hier&jetzt», so heisst es und es beleuchtet die relevantesten Entwicklungen und Fakten zur Altersvorsorge. Prägnant. Praktisch. Professionell.
Die erste Ausgabe des Magazins widmete sich den Grundlagen der Vorsorge, die zweite dem optimieren von Vorsorgegelder. In der dritten Ausgabe liegt der Fokus auf der Nachlassplanung. Künftig wird die Printausgabe halbjährlich erscheinen. Wenn Sie das AKB-Vorsorgemagazin lieber digital lesen möchten, bestellen Sie einfach den Newsletter.

Podcast Finanz-Tanz


Der Finanzwissen-Podcast der Aargauischen Kantonalbank widmete dem Thema Vorsorge seine erste Staffel

Nachhören können Sie die Tipps der Allfinanzprofis hier oder überall dort, wo es Podcasts gibt.

Mehr Informationen zum Finanz-Tanz

Vorsorgen bei der AKB

Bei der AKB stehen Ihnen verschiedene Produkte für eine rundum gelungene Vorsorge zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie persönlich. Noch schneller verschaffen Sie sich hier direkt einen Überblick über die Möglichkeiten:

Vorsorgekonten

Mit unseren Vorsorgekonten profitieren Sie von einem Vorzugszins und sparen zudem Steuern.

Zu den Vorsorgekonten
 

Pensionsplanung

Damit Sie beruhigt in Ihre Zukunft blicken können, zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Ihrer individuellen Pensionsplanung Ihr Einkommen im Ruhestand sicherstellen können.

Zur Pensionsplanung

Vorsorgeanalyse

Schaffen Sie Klarheit. Wir zeigen Ihnen mögliche Lücken bei der Absicherung von Invalidität oder Tod und erklären Ihnen, wie Sie diese sinnvoll schliessen.

Zur Vorsorgeanalyse

Vorsorgeauftrag

Unverhofft kommt oft. Regeln Sie die eigenen Angelegenheiten im Falle einer künftigen Urteilsunfähigkeit im Voraus.

Mehr erfahren

Erben & Vererben

Sie möchten sicher sein, dass über Ihren Tod hinaus alles geregelt ist? Unabhängig beraten wir Sie bei den notwendigen Schritten.

Mehr zu Erben & Vererben

Vorsorge-Coach

Mit unserem digitalen Vorsorge-Coach gelangen Sie in wenigen Minuten zu Ihrer persönlichen Vorsorgelösung.

Zum Vorsorge-Coach

FAQ


Die wichtigsten Fragen und Antworten

Lieber lesen statt hören? Hier haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Vorsorge schriftlich zusammengefasst. 

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mich um meine Vorsorge zu kümmern?

Je früher mit der privaten Vorsorge begonnen wird, umso besser. Sobald ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wird, können Einzahlungen in die Säule 3a vorgenommen werden. Auch wenn pro Jahr nur kleinere Beträge eingezahlt werden, hilft dies enorm. Beim Sparen ist der Faktor Zeit entscheidend. Wenn für den Aufbau des Vermögens 40 oder mehr Jahre zur Verfügung stehen, können mit geringem Aufwand hohe sechsstellige Beträge angespart werden. Dieses Vermögen hilft später, früher in Pension zu gehen oder es steht mehr Geld im Alter zur Verfügung. Abgesehen davon können Steuerersparnisse zwischen 20 und 30 Prozent der Einzahlung, je nach steuerbarem Einkommen, erzielt werden.

Wo gibt man meiner Vorsorge den letzten Schliff?

Die jährliche Einzahlung in die 3. Säule kann bei der Aargauischen Kantonalbank auf ein Säule 3a-Konto getätigt werden. Vorsorgekonten werfen in der Regel einen höheren Sparzins ab als Sparkonten, jedoch kann die Rendite auf dem Sparkapital deutlich verbessert werden, indem die Einzahlung in Wertschriften investiert wird. Die Aargauische Kantonalbank bietet dazu spezielle Portfoliofonds für die Vorsorge an.
Beim Wertschriftensparen schwankt das investierte Kapital, jedoch gleichen sich diese Schwankungen auf Dauer in der Regel aus. Das A und O beim Wertschriftensparen ist nämlich der lange Anlagehorizont, welcher bei Säule 3a-Einzahlungen sehr oft gegeben ist.
Auch der reguläre Sparprozess auf Sparkonten kann durch die Investition in Wertschriften optimiert werden. Dafür eignen sich sogenannte Fondssparpläne. Dabei wird gemeinsam in einem Gespräch die Einzahlungshöhe passend für die Lebenssituation ermittelt. Trotz systematischem Vermögensaufbau bleibt man jedoch frei und kann jederzeit über das angesparte Vermögen verfügen. Eine letzte Möglichkeit, der Vorsorge den letzten Schliff zu geben, bietet sich durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse an. Die Pensionskasse ermittelt das Einkaufspotenzial und weist es in der Regel auf dem Vorsorgeausweis aus. Einkäufe können wie die Einzahlungen in die 3. Säule vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Wer aktuell keine grossen Beträge in die Pensionskasse binden möchte oder kann, informiert sich am besten bei der eigenen Pensionskasse, ob die Möglichkeit besteht, grössere freiwillige Sparprämien zu leisten. Diese führen zwar zu einer tieferen Lohnauszahlung, stehen jedoch bei der Pensionierung in Form von höheren Renten- oder Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse wieder zur Verfügung. Das steuerbare Einkommen reduziert sich und so bezahlt man weniger Steuern.

Wie und wann schliesse ich meine Vorsorgelücken?

Eine Vorsorgelücke entsteht, wenn die zu erwartenden Renten aus der 1. und 2. Säule die gewohnten Lebenshaltungskosten nicht decken. Eine Möglichkeit, diese Vorsorgelücken zu schliessen, sind Einzahlungen in die Säule 3a. Optimalerweise bezahlt man den jährlichen Maximalbeitrag ein. Dieser beträgt für die Jahre 2023 und 2024 mit einem Anschluss an eine Pensionskasse jeweils CHF 7056 pro Person. Weitere Möglichkeiten bieten sich in der Pensionskasse, wo oftmals Vorsorgelücken entstehen, weil beispielsweise in der Vergangenheit in einem Teilzeitpensum gearbeitet wurde oder der Lohn gestiegen ist. Diese Lücken können durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse geschlossen werden. Die Einzahlungen in die Pensionskasse sind dann jedoch gebunden und stehen ab der Pensionierung in Form von höheren Renten- oder Kapitalauszahlungen zur Verfügung. Eine Alternative zu Pensionskasseneinkäufen sind freiwillige Sparbeiträge, die vom Lohn abgezogen werden und direkt in die Pensionskasse fliessen. Die Pensionskasse kann darüber Auskunft geben, ob diese Möglichkeit beim Pensionskassenanschluss besteht. Alle diese Einzahlungen haben den grossen Vorteil, dass sie steuerlich abzugsfähig und deshalb sehr interessant sind. Der private Vermögensaufbau kann zusätzlich mit einem Fondssparplan aufgebaut werden. Die Anlagestrategie und die Höhe der Einzahlungen können dabei frei gewählt werden.

Wie finde ich den Weg durch den Vorsorge-Dschungel?

Man muss kein Vorsorgeexperte sein, um sich einen guten Überblick über die eigene finanzielle Situation verschaffen zu können. Oft hilft es, wenn alle Unterlagen zusammengetragen werden. So ist man auch gut vorbereitet für den Austausch mit einem Finanzplanungsexperten.
In einem solchen Gespräch wird anhand der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation bestimmt, welche Annahmen für die Zukunft getroffen werden sollen. So kann die eigene Situation auf einen Zeitstrahl gelegt und die langfristige Entwicklung abgelesen werden.
Aus diesen Erkenntnissen lassen sich gezielte Massnahmen bestimmen, die dann in Begleitung der Kundenberaterin oder des Kundenberaters Jahr für Jahr umgesetzt werden. Wir von der Aargauischen Kantonalbank begleiten Sie gerne bei all diesen Schritten.

Wann kann ich über meine Frühpensionierung nachdenken?

Früher in die Pension zu gehen ist oft ein grosser Wunsch unserer Kundinnen und Kunden. Doch wer mit diesem Gedanken spielt, der fängt am besten frühzeitig mit der persönlichen Planung an. Eine Frühpensionierung ist teuer.
Der Lohn fällt frühzeitig weg und es werden weniger Sparbeiträge in die Pensionskasse geleistet. Ausserdem wird das Altersguthaben mit einem tieferen Umwandlungssatz in die Pensionskassenrente umgewandelt.
Wer sich mit dem Thema aber frühzeitig beschäftigt, kann gezielt schauen, welche Massnahmen für den Traum Frühpensionierung in die Wege geleitet werden müssen. Darüber hinaus kann überprüft werden, ob mit dem heutigen Sparziel genügend Vermögen aufgebaut wird, um spätere Lücken auszugleichen. Denn oftmals ist auch bei einer Frühpensionierung das Ziel, den aktuellen Lebensstandard beizubehalten.

Wieso ist Vorsorgesparen so attraktiv?

Das Vorsorgesparen in die Säule 3a bietet einige Vorteile. Einerseits können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen vollständig abgezogen und andererseits kann bereits frühzeitig die eigene Altersvorsorge verbessert werden. Die Einzahlungen werden dabei in einem persönlichen Topf geäufnet. Sämtliche Erträge aus der Säule 3a sind steuerfrei, was beim «normalen» Sparen nicht der Fall ist.

Was sind die Unterschiede zwischen einer Bank- und einer Versicherungslösung?

Eine Banklösung ist eine reine Sparlösung und kann als Konto- oder als Wertschriftenlösung umgesetzt werden. Bei beiden Banklösungen können der Zeitpunkt der Einzahlung sowie die Höhe des Betrags frei gewählt werden. Wenn das Kapital aus der Säule 3a zur Auszahlung gelangt, werden dann das angesparte Kontoguthaben oder das angesparte Fondsvermögen ausbezahlt. Eine Versicherungslösung vermischt Sparen und Versichern in einem Produkt. Bei Vertragsabschluss werden ein Sparziel definiert sowie fehlende Lücken im Risikofall eruiert (Invalidität, Todesfall). Daraus ergibt sich die Jahresprämie. Die Jahresprämie geht jedoch nicht vollständig in den persönlichen Topf, sondern ein Teil  wird für die definierten Risikoleistungen verwendet. An die jährlich definierten Einzahlungen bzw. Jahresprämien muss sich die versicherte Person halten, ansonsten muss mit starken Leistungskürzungen gerechnet werden. Die Versicherungslösung kann im Sparbereich ebenfalls mit einer Fondslösung ausgestaltet werden.

Muss ich jedes Jahr den maximalen Beitrag in die Säule 3a einzahlen und wie hoch ist der?

Der maximale Beitrag in die Säule 3a liegt bei Personen mit einem Pensionskassenanschluss im Jahr 2023 bei CHF 7'056.-, für Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Pensionskasse CHF 35'280.-. Wie viel und ob überhaupt einbezahlt wird, ist davon abhängig, ob eine Bank- oder eine Versicherungslösung gewählt wurde. Bei einer Banklösung kann der einzuzahlende Jahresbetrag innerhalb des maximalen Beitrags selbst definiert werden. Auch der Zeitpunkt der Einzahlung kann frei gewählt werden und es gibt keinen Einzahlungszwang. Bei der Versicherungslösung muss sich die versicherte Person jedoch an die definierten Jahresprämien sowie an den Zeitpunkt der Fälligkeit halten.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich das angesparte Geld der 3. Säule beziehen?

Das angesparte Kapital in der Säule 3a ist gebunden und kann frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter bezogen werden. Bei folgenden Ausnahmen ist ein frühzeitiger Bezug der Säule 3a möglich: Finanzierung Wohneigentum oder Rückzahlung der Hypothek, Invalidität oder Tod, unter gewissen Umständen beim Verlassen der Schweiz oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Welches Endvermögen entwickelt sich, wenn ich 30 Jahre lang in der Säule 3a Geld anspare?

Das Endvermögen entspricht den geleisteten Einzahlungen plus Kontozinsen oder Wertschriftenrendite. Bei einer Kontolösung werden im heutigen Umfeld keine oder nur minimale Zinsen zum Guthaben dazugezählt. In der Säule 3a ist der Anlagehorizont in der Regel genügend lang, sodass eine Säule 3a mit Sparfonds ideal ist, um die Rendite zu verbessern.

Wie kann ich meinen Nachlass ordnen?

Sofern keine letztwillige Verfügung besteht, regelt das Gesetz, wer welchen Anteil am Erbe erhält. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen lassen Ihnen jedoch einen gewissen Spielraum – je nachdem, welche Angehörigen Sie hinterlassen. Das Zivilgesetzbuch ermöglicht es Ihnen, mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags festzulegen, wer nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen erhält – damit die «richtigen» Personen profitieren und abgesichert sind. Ob beim Aufsetzen eines Testaments oder beim Erstellen eines Ehe- und/oder Erbvertrags – die Spezialistinnen und Spezialisten der AKB gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein und beraten Sie persönlich.

Wie ist mein letzter Wunsch in sicheren Händen?

Nach dem Tod einer Person kommen zahlreiche anspruchsvolle Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu. Einerseits sind viele administrative Tätigkeiten zu erledigen, andererseits müssen die Erbinnen und Erben das Nachlassvermögen bestimmen und korrekt aufteilen. Dies überfordert die Hinterbliebenen oft, selbst wenn die erblassende Person ihren Nachlass in einem Testament oder Erbvertrag geregelt hat. Um sicherzustellen, dass der letzte Wille umgesetzt und die Angehörigen entlastet werden, kann testamentarisch eine professionelle Willensvollstreckerin oder ein professioneller Willensvollstrecker eingesetzt werden. Wir von der Aargauischen Kantonalbank unterstützen Sie gerne dabei.

Weitere Fragen?


Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch

Vereinbaren Sie hier und jetzt einen Termin mit unseren Fachspezialistinnen und Fachspezialisten. Unverbindlich. Persönlich. Hilfreich. Für Ihre Zukunft.

Hier geht's zu den AKB Finanztipps