Erbrecht

Vorsorge

Möchten Sie, dass nach Ihrem Ableben alles in Ihrem Sinne geregelt ist? Dann schaffen Sie Klarheit für Ihre Erbinnen und Erben. Wir beraten und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten – professionell und unabhängig. Als Willensvollstreckerin kümmern wir uns um die Verteilung Ihres Nachlasses nach Ihren Wünschen und entlasten so Ihre Erbinnen und Erben. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und wünschen eine Erbteilung durch eine neutrale Fachperson? Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten und unterstützen Sie gerne.

Nachlassplanung

Eine massgeschneiderte und individuelle Lösung, unter Berücksichtigung Ihrer Ausgangslage und Wünsche. 

  • Beratung über Ihre Möglichkeiten und die gesetzlichen Vorgaben
  • Aufsetzen von Testament, Ehe- und/oder Erbvertrag

Willensvollstreckung

Die Aargauische Kantonalbank als Willensvollstreckerin.

  • Vollzug des letzten Willens
  • Verwaltung der Erbschaft
  • Ausrichten von Vermächtnissen
  • Teilung des Nachlasses

Erbteilung im Auftragsverhältnis

Nachlassteilung durch die Aargauische Kantonalbank im Auftrag der Erbengemeinschaft.

  • Vollständige oder teilweise Verteilung des Nachlasses
  • Erstellen eines Teilungsvertrages
  • Schneller und transparenter Vollzug
erbschaftsrechner

Erbschaftsrechner

Ermitteln Sie aufgrund Ihrer Familiensituation ganz einfach, wie sich Ihr Nachlass nach Gesetz aufteilt, wie gross der Pflichtteil ist und über welchen Anteil Ihres Nachlasses Sie frei verfügen können.

Erbschaftsrechner
ein wald im herbst

Erbschaft – Regelung der Bankgeschäfte

Nach dem Tod eines Angehörigen müssen viele administrative Aufgaben geregelt werden – gerade auch mit der Bank. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Nachlassregelung: von der Bezahlung offener Rechnungen über Zugangsrechte bis hin zu den verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie die Bankbeziehung als Erbengemeinschaft regeln können. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit mit praktischer Hilfe und klaren Informationen.

Mehr erfahren

Gerade in der Trauer ist es für die Angehörigen wichtig, auf einen professionellen und neutralen Partner zählen zu dürfen.

Martin Burckhardt, Leiter Nachlassplanung