Erbteilung im Auftragsverhältnis
ErbrechtWir übernehmen im Auftrag der Erbengemeinschaft die gesamte oder teilweise Liquidation des Nachlasses.
Ihre Vorteile
Neutralität und Transparenz
Wir sind neutral und zeigen Ihnen transparent die Vermögensentwicklung des Nachlasses vom Todes- bis zum Teilungstag auf und halten diese im Teilungsvertrag fest.
Entlastung
Wir übernehmen sämtliche anfallenden Aufgaben für Sie.
Sicherheit
Dank der Abwicklung durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten vermeiden Sie Formfehler und allfällige Streitigkeiten bei der Erbteilung.
Das Wichtigste im Überblick
Leistung
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und möchten die Erbteilung von einer neutralen Fachperson durchführen lassen? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Unsere Expertinnen und Experten beraten und unterstützen Sie umfassend.
Sofern die Erblasserin oder der Erblasser keinen Willensvollstrecker eingesetzt hat, entscheiden die Erbinnen und Erben darüber, wer die gesamte oder teilweise Liquidation des Nachlasses übernehmen soll. Unsere Expertinnen und Experten ermitteln in Ihrem Auftrag alle Aktiven und Passiven, verwalten den Nachlass, berechnen die güterrechtlichen Ansprüche und Erbteile. Anschliessend erstellen sie einen Erbteilungsvertrag und zahlen Erbteile und Vermächtnisse aus.
Konditionen
Unsere Unterstützung bei der Erbteilung verrechnen wir mit einem Stundenhonorar von CHF 350 (zuzüglich Mehrwertsteuer). Hinzu kommen sämtliche Drittkosten wie Gebühren, Steuern etc.