Willensvollstreckung
ErbrechtAls Willensvollstreckerin nehmen wir eine amtliche Funktion wahr. Wir vollziehen den letzten Willen der Erblasserin oder des Erblassers und haben den Auftrag, das Nachlassvermögen zu verwalten, die Schulden zu bezahlen, allfällige Vermächtnisse auszurichten und das Erbe nach den Anordnungen der Erblasserin oder des Erblassers und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aufzuteilen.
Ihre Vorteile
Know-how
Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung.
Entlastung der Erben
Wir übernehmen Botengänge, erledigen administrative Tätigkeiten wie die Kündigung von Verträgen und vertreten die Erbinnen und Erben vor Behörden und Ämtern.
Neutralität
Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Erbinnen und Erben sind wir eine neutrale Partei und suchen eine für alle Seiten akzeptablen Kompromiss.
Das Wichtigste im Überblick
Leistung
Sie möchten sicher sein, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verteilt wird? Diese Aufgabe übernehmen wir als neutrale Willensvollstreckerin. Wir verwalten Ihren Nachlass und verteilen die Erbschaft an die Erbinnen und Erben. Dabei halten wir uns an die von Ihnen getroffenen Anordnungen.
Sie können in einem Testament oder Erbvertrag einen Willensvollstrecker benennen. Dieser ist bereits kurz nach Ihrem Tod handlungsberechtigt. Haben Sie keinen Willensvollstrecker eingesetzt, müssen Ihre Erbinnen und Erben die Abwicklung des Nachlasses selbst übernehmen. Daher ist es von Vorteil, wenn ein professioneller und neutraler Partner Ihre Angehörigen in dieser schwierigen Zeit entlastet und unterstützt. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten verfügen über das Fachwissen und die Erfahrung, diese Aufgabe zu übernehmen.
Konditionen
Unsere Tätigkeit als Willensvollstreckerin verrechnen wir mit einem Stundenhonorar von CHF 350 (zuzüglich Mehrwertsteuer). Drittkosten werden zusätzlich berechnet.