Möchten Sie sicher sein, dass über Ihren Tod hinaus alles in Ihrem Sinne geregelt ist? Dann schaffen Sie Klarheit für Ihre Nachfahren. Wir beraten Sie bei den notwendigen Schritten – professionell und unabhängig. Als Willensvollstreckerin wickeln wir zudem Ihren Nachlass ab. In der Funktion einer autonomen Treuhänderin verwalten wir Ihr Erbe und verteilen es gemäss Ihren Wünschen.
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und möchten die Erbteilung in die Hände einer Fachperson geben? Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Und sorgen mit einer professionellen Abwicklung für Entlastung in einer schwierigen Zeit.

Nachlassplanung

Für die Planung Ihres Nachlasses ist es nie zu früh. Ein Testament hilft Ihnen, Unstimmigkeiten bei den Erben zu vermeiden. Ob beim Aufsetzen eines Testaments oder beim Erstellen eines Ehe-, Erb- oder Konkubinatsvertrags: Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und beraten Sie persönlich.

Sie möchten Ihre Partnerin oder Ihren Partner (Ehegatten, Konkubinatspartner, eingetragene Partner) maximal möglich begünstigen? Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner im eigenen Haus bleiben kann? Sie möchten die gesetzliche Erbfolge ändern? Sie wollen bei einer Schenkung an eines Ihrer Kinder die anderen Kinder nicht benachteiligen? Oder möchten Sie eine Stiftung errichten? Gerne beraten und entlasten wir Sie auch bei diesen Anliegen.

Konditionen

Unsere persönliche Beratung bei der Planung Ihres Nachlasses verrechnen wir mit einem Stundenhonorar von 220 Schweizer Franken (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Willensvollstreckung

Sie möchten sicher sein, dass Ihr Nachlass nach dem Tod in Ihrem Sinne verteilt wird? Als Willensvollstrecker sorgen wir gerne dafür. Wir verwalten Ihren Nachlass und teilen Ihre Erbschaft. Dabei halten wir uns an die von Ihnen getroffenen Anordnungen.

In einem Testament oder Erbvertrag können Sie einen Willensvollstrecker benennen. Dieser ist unmittelbar nach Ihrem Tod handlungsberechtigt. Bestimmen Sie keinen Willensvollstrecker, müssen Ihre Erben alle Aufgaben selbst bewältigen – eine schwierige Aufgabe in einer schwierigen Zeit. Gerade in der Trauer ist es für Ihre Angehörigen wichtig, die Unterstützung eines professionellen und neutralen Partners zu haben. Wir sind versiert in allen finanziellen Fragen und mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut. Das erleichtert die Situation für alle Beteiligten.

Konditionen

Unsere Tätigkeit als Willensvollstrecker verrechnen wir mit einem Stundenhonorar von 350 Schweizer Franken (zuzüglich Mehrwertsteuer). Sämtliche Kosten wie Gebühren oder Steuern sind im Honorar nicht inbegriffen und fallen zusätzlich an.

Erbteilungsauftrag

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und möchten die Erbteilung in professionelle Hände geben? Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.

Im Auftrag der Erben liquidieren wir den Nachlass – sofern die verstorbene Person keinen Willensvollstrecker eingesetzt hat. Dazu erstellen wir einen Teilungsvertrag. In diesem sind alle Aktiven und Passiven, die Konto-Bewegungen seit dem Todestag sowie die Verteilung an die Erben ersichtlich. Die Erbteilung ist dadurch transparent und kann speditiv vollzogen werden.

Konditionen

Unsere Unterstützung bei der Erbteilung verrechnen wir mit einem Stundenhonorar von 350 Schweizer Franken (zuzüglich Mehrwertsteuer). Sämtliche Kosten wie Gebühren oder Steuern sind im Honorar nicht inbegriffen und fallen zusätzlich an.

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