Kapitalstruktur

Anleihen & Finanzdaten

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Merkmale aller regulatorischen Eigenkapitalinstrumente der Aargauischen Kantonalbank aufgeführt.

Eigenkapitalinstrumente

In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Merkmale aller regulatorischen Eigenkapitalinstrumente der Aargauischen Kantonalbank aufgeführt.

Dotationskapital
Emittent Aargauische Kantonalbank
Eindeutiger Identifikator (CUSIP, ISIN oder Bloomberg ID für private Platzierung) n/a
Auf das Instrument anwendbares Recht Schweizer Recht
Art und Weise, wie Vollstreckbarkeitskriterium nach Abschnitt 13 des TLAC Term Sheets erfüllt wird (für andere TLAC-anrechenbare Instrumente nach ausländischem Recht) n/a
Aufsichtsrechtliche Behandlung
Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen von Basel III Hartes Kernkapital (CET1)
Im Rahmen der nach Ablauf der Basel III Übergangsbestimmungen geltenden Regeln Hartes Kernkapital (CET1)
Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppenstufe Einzelinstitut
Art des Instruments übrige Instrumente
In den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln angerechneter Betrag CHF 200 Mio.
Nominalwert des Instruments CHF 200 Mio.
Buchhalterische Klassifizierung Gesellschaftskapital
Ursprüngliches Emissionsdatum 01.01.1913
Mit oder ohne Fälligkeit Ohne Fälligkeit
Ursprüngliches Fälligkeitsdatum n/a
Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtliche Genehmigung Nein
Fakultatives Call-Datum, bedingte Call-Daten (steuer- oder aufsichtsrechtlich) und Rückzahlungsbetrag n/a
Spätere Call-Daten, sofern anwendbar n/a
Coupons/Dividenden
Fixe oder variable Dividenden/Coupons n/a
Couponsatz und Index, wo anwendbar n/a
Existenz eines Dividendenstoppers (keine Dividende auf dem Instrument impliziert keine Dividende auf den normalen Aktien) n/a
Zins-/Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ oder verbindlich Gewinnausschüttung völlig fakultativ
Existenz eines Step-ups oder anderer Anreize zur Rückzahlung Nein
Kumulativ/nicht kumulativ Nicht kumulativ
Wandelbar/nicht wandelbar Nicht wandelbar
Falls wandelbar: Auslöser für Wandlung n/a
Falls wandelbar: vollständig oder teilweise n/a
Falls wandelbar: Konversionsquote n/a
Falls wandelbar: verbindliche oder optionale Wandlung n/a
Falls wandelbar: Angabe der Art des Instruments nach Wandlung n/a
Falls wandelbar: Emittent des Instruments nach Wandlung n/a
Forderungsverzicht Nein
Bei Forderungsverzicht: Auslöser für Verzicht n/a
Bei Forderungsverzicht: vollständig oder teilweise n/a
Bei Forderungsverzicht: permanent oder temporär n/a
Bei temporärem Forderungsverzicht: Beschrieb des Write-Up-Mechanismus n/a
Art der Nachrangigkeit n/a
Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall (Angabe der Art des Instruments, das direkt vorrangig zum Instrument in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit ist) Im Nachgang zu allen Verbindlichkeiten
Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung nach den Basel III Regeln verhindern Nein
Falls ja: Beschrieb dieser Charakteristika n/a