Vorsorgekonto Sparen 3
VorsorgeprodukteOptimieren Sie mit einem Vorsorgekonto in der Säule 3a Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung. Mit dem Vorsorgekonto Sparen 3 legen Sie Geld für das Alter zurück. Das Kapital können Sie ausserdem für den Erwerb eines Eigenheims oder den Start in die Selbstständigkeit nutzen.
Ihre Vorteile
Steuerfreier Vorzugszins
Sie erhalten auf dem Vorsorgekonto einen steuerbefreiten Vorzugszins gegenüber dem Sparkonto.
Steuern sparen
Sie können den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen und sparen somit doppelt.
Flexibilität
Kein Einzahlungszwang. Sie entscheiden, ob und wie viel Sie im Rahmen des gesetzlichen Maximalbetrages einzahlen wollen.
Voraussetzungen
Verfügbarkeit
Konditionen
Jährliche Einzahlungen
Voraussetzungen
Erwerbstätige Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen
Verfügbarkeit
Das Guthaben ist nur beschränkt verfügbar und kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Referenzalters ausbezahlt werden. Ein vorzeitiger Bezug ist in folgenden Fällen möglich:
- Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Amortisation der Hypothek von selbstgenutztem Wohneigentum
- Beginn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
- Bezug einer vollen Invalidenrente
- Todesfall der Vorsorgenehmerin, des Vorsorgenehmers für die Begünstigten
- Einkauf/Übertrag in die Pensionskasse
Konditionen
- Zinssatz 0,30%1
- Kontoeröffnung und -saldierung kostenlos
- Kontoführung und -abschluss kostenlos
- Postenauszüge kostenlos
- Kündigungsfrist 3 Monate bei Übertrag auf eine andere steuerbegünstigte Vorsorgeform (Ausnahme innerhalb des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken)
- Konditionen für Spezialfälle (beispielsweise Bezug für selbstgenutztes Wohneigentum) gemäss Gebührentarif der Vorsorgestiftung Sparen 3
1Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit individuelle Anpassungen im Bereich der Zinssätze und Verzinsungslimiten vorzunehmen.
Jährliche Einzahlungen
- Maximale Einzahlung (erwerbstätige Personen mit Pensionskassenanschluss) CHF 7'258 pro Jahr
- Maximale Einzahlung (erwerbstätige Personen ohne Pensionskassenanschluss) 20% des Nettoerwerbseinkommens bis maximal CHF 36'288 pro Jahr
Häufige Fragen
Eignet sich das Vorsorgekonto Sparen 3 für Sie?
Wenn Sie erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen versteuern, profitieren Sie von den Vorzügen unseres Vorsorgekontos. Einzahlungen sind vom 18. Lebensjahr bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Referenzalters möglich. Sie können Einzahlungen tätigen, sobald Sie Ihr Vorsorgekonto eröffnet haben.
Falls Sie arbeitslos sind, können Sie in die Säule 3a einzahlen, solange Sie AHV-pflichtige Taggelder beziehen. Die Einzahlung ist auf das Jahresmaximum begrenzt.
Wenn Sie nachweislich nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig sind, können Sie das Vorsorgekonto Sparen 3 um maximal fünf Jahre über das ordentliche AHV-Referenzalter hinaus weiterführen und während dieser Zeit weiterhin einzahlen.
Welche Laufzeit hat ein Vorsorgekonto Sparen 3?
Das Vorsorgekonto besteht bis zu Ihrer Pensionierung. Sie können Ihr Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters beziehen. Wenn Sie nach Ihrer Pensionierung weiterarbeiten, können Sie bis fünf Jahre über das AHV-Referenzalter hinaus Beiträge in Ihr Vorsorgekonto einzahlen. So geniessen Sie weiterhin einen Vorzugszins und sparen Steuern. In diesem Fall benötigen wir von Ihnen einen Lohnnachweis oder bei Selbstständigerwerbenden einen entsprechenden Nachweis.
Übrigens: Bei uns können Sie bis zu fünf Vorsorgekonten führen. Ihr Vorteil: Wenn Sie Ihr Erspartes auf mehrere Vorsorgekonten verteilen, können Sie die Gelder gestaffelt beziehen. So zahlen Sie beim Bezug weniger Steuern, als wenn Sie sich den ganzen Betrag auf einmal auszahlen lassen.
Wie können Sie ein Vorsorgekonto Sparen 3 kündigen?
Grundsätzlich ist die Säule 3a für Ihre Altersvorsorge reserviert. Deshalb können Sie Ihr Vorsorgekonto frühestens fünf Jahre vor Ihrer Pensionierung auflösen.

Wie sieht Ihre finanzielle Zukunft aus?
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