Detaillierte Informationen zum Nachhaltigen Anlegen
Definitionen und Umsatzschwellen der Ausschlusskriterien
Ausgeschlossen werden Unternehmen und Emittenten, die die Prinzipien des UN Global Compact verletzen oder in folgenden Geschäftsfeldern tätig sind:
Anbieter von Glücksspiel | Umsatzschwelle >5 % |
Herstellung von Pornografie | Umsatzschwelle >0 % |
Abbau von Erdöl aus Ölsand | Umsatzschwelle >5 % |
Abbau von arktischem Erdöl und -gas | Umsatzschwelle >5 % |
Herstellung von Tabakprodukten | Umsatzschwelle >5 % |
Gentechnisch veränderte(s) Pflanzen und Saatgut | Umsatzschwelle >0 % |
Herstellung von Waffen, inkl. | |
Zivile Schusswaffen | Umsatzschwelle >5 % |
Konventionelle Waffe | Umsatzschwelle >5 % |
Nukleare Waffen | Umsatzschwelle >0 % |
Kontroverse Waffen | Umsatzschwelle >0 % |
Hohe Klimarisiken | |
Erdöl- und Erdgasunternehmen | MSCI ESG Rating <A |
Produzenten von Strom auf Basis fossiler Energie | Umsatzschwelle >0 % |
Unternehmen mit hohen Lagerbeständen an fossilen Energieträgern und/oder hohem Anteil am globalen THG-Ausstoss | MSCI ESG Rating <A |
Abbau von Kohle zur Stromerzeugung | Umsatzschwelle >5 % |
Herstellung von Kernenergie Ausgenommen sind Schweizer Produzentinnen und Produzenten von Kernenergie, die eine glaubwürdige Ausstiegs- und eine Ausbaustrategie für erneuerbare Energieformen beschlossen haben. Internationale Produzentinnen und Produzenten von Kernenergie, die aufgrund einer Ausstiegsstrategie auf staatlicher Ebene zwingend aus der Atomenergie aussteigen müssen, sind vom Ausschluss ebenfalls ausgenommen. | Umsatzschwelle >5 % |
Informationen zur Abdeckung der AKB-Anlageuniversen mit nachhaltigen Anlagen
Aktuell deckt das AKB-Anlagekonzept die Anlagekategorien
- Geldmarkt,
- Aktien,
- Obligationen
und folgende Anlagethemen unter den übrigen Anlagen ab:
- CoCos,
- Microfinance und
- Wandelanleihen.
Andere Anlagen wie Immobilien oder Rohstoffe gelten bei der AKB aufgrund fehlender Nachhaltigkeitsstandards als «nicht bewertet».
Die AKB verfolgt die Entwicklung bei den Angeboten an nachhaltigen Produkten und Konzepten eng und überprüft periodisch eine allfällige Erweiterung des nachhaltigen Anlagekonzeptes auf zusätzliche Anlagekategorien und -themen. In den verschiedenen Anlagestrategien liegt der durch nachhaltige Anlagen abgedeckte Anteil bei 60 bis 100 %.
Methode zur Nachhaltigkeitseinschätzung von Drittprodukten
Das System der AKB beruht auf zwei Säulen: Zum einen wird das ESG-Konzept (ESG Policy), das die Anbieterin, der Anbieter für das Produkt anwendet, daraufhin überprüft, inwiefern es demjenigen der AKB entspricht. Zum anderen klärt die AKB ab, ob die im Konzept genannten Strategien im Produkt entsprechend umgesetzt werden und welche Abweichungen in der Umsetzung zum Ansatz der AKB bestehen. Bei Themenprodukten wird zusätzlich evaluiert, ob das Thema aus AKB-Sicht als nachhaltig gilt und wie die Qualität der Umsetzung ist. Bei Obligationenfonds, die mehrheitlich in Unternehmensobligationen anlegen, fällt das Kriterium ESG Voting weg.
ESG Policy der Anbieterin, des Anbieters
Welches nachhaltige Anlagekonzept wendet die Anbieterin, der Anbieter für das Produkt an?
Kriterien für Aktien und Unternehmensanleihen
- Glaubwürdiger ESG-Ansatz für das Produkt vorhanden.
- Ansatz umfasst Ausschlusskriterien (AK) und Best-in-Class.
- Ausschlusskriterien decken mindestens fünf der AK der AKB ab.
- Best-in-Class schliesst mehr als 10 % des Universums aus.
- ESG Voting Policy vorhanden (nur für Aktienfonds).
- ESG Engagement Policy vorhanden.
Umsetzung im Produkt
Wie sieht die Umsetzung des Konzeptes im Produkt aus?
Kriterien für Aktien und Unternehmensanleihen
- >60 % der Assets under Management (AuM) werden durch MSCI ESG bewertet.
- <10 % der AuM verletzen AKB-Ausschlusskriterien.
- <10 % verletzen den United Nations Global Compact (UNGC).
- <10 % der AuM haben ein MSCI ESG Rating <BBB.
- Thema des Fonds hat einen starken Nachhaltigkeitsbezug.*
- Glaubwürdige Umsetzung des Themas im Produkt.*
* Gelten nur für Themenfonds.
Bewertung
Pro erfülltes Kriterium wird ein Punkt vergeben. Total sind 12 Punkte (11 Punkte bei Unternehmensobligationen) möglich. Bei mindestens 6 erreichten Punkten gilt das Produkt als nachhaltig.
Für Beispiele zum Ansatz der AKB für Drittprodukte wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Ausnahmen bezüglich des nachhaltigen Anlagekonzepts der AKB
Ausnahmen gibt es – aber klar begründete:
- Falls Unternehmen mit einem hohen Gewicht im Swiss Performance Index (SPI) Ausschlusskriterien verletzen oder auf ein MSCI ESG Rating tiefer als BBB heruntergestuft werden, werden diese Unternehmen in den AKB-Portfolios deutlich gegenüber dem Marktindex untergewichtet.
- In einigen Regionen sind keine für das AKB-Beratungsgeschäft geeignete indexnahe nachhaltige Produkte vorhanden. In diesen Regionen setzt die Bank daher nach wie vor nicht nachhaltige Drittprodukte ein. Sobald eine passende nachhaltige Alternative vorhanden ist, die ihre qualitativen und quantitativen Ansprüche erfüllt, wird diese in die Anlageuniversen oder in die Portfolios aufgenommen mit dem Ziel, künftig auch bei Drittprodukten nur noch nachhaltige Varianten einzusetzen.
- Emittentinnen, Emittenten und Unternehmen im AKB-Anlageuniversum mit einer geringen Marktkapitalisierung oder einem tiefen Emissionsvolumen werden teilweise von MSCI ESG nicht bewertet. In diesem Fall kann die AKB eine eigene Bewertung in Anlehnung an Unternehmen mit branchenähnlicher Ausrichtung und bestehendem Rating von MSCI ESG vornehmen, falls das Unternehmen, die Emittentin oder der Emittent keine AKB-Ausschlusskriterien verletzt.
- Green Bonds von nicht nachhaltigen Emittenten können von der AKB ebenfalls als nachhaltig eingeschätzt werden, falls die Green Bonds Standards der International Capital Markets Association eingehalten werden und eine glaubwürdige Second Party Opinion vorliegt.