Die AKB vereinfacht für Sie das Ausfüllen der Steuererklärung. Der E-Steuerauszug bildet alle relevanten Daten für Ihre Steuererklärung ab.

Ihre Vorteile

Übersicht über Ihre gesamte Kundenbeziehung (ausgenommen sind Produkte der beruflichen Vorsorge)

Einfaches Hochladen in Ihre Steuererklärung

Sofern Sie den E-Steuerauszug in Ihre Steuerklärung hochladen, brauchen Sie kein gedrucktes Exemplar bei der Steuerverwaltung einzureichen

Der E-Steuerauszug sieht immer gleich aus, unabhängig davon, welche Produkte Sie bei der AKB halten

Einfacher die Steuererklärung ausfüllen in EasyTax

Mit dem E-Steuerauszug können Sie mit ein paar Mausklicks alle erforderlichen Bankdaten in Ihre Steuererklärung importieren und medienbruchfrei bei den Steuerbehörden einreichen. Mühsames Abtippen entfällt - das spart Zeit und Arbeit.

E-Steuerauszug im EasyTax erfassen

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Klicken Sie auf den Bankbeleg E-Steuerauszug, um ein PDF zu erstellen und herunterzuladen. Je nach Einstellung in Ihrem Webbrowser wird das PDF in einem Browserfenster angezeigt oder in einen definierten Ordner auf Ihrem Endgerät heruntergeladen (meist Downloads).

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Wechseln Sie ins Programm EasyTax und navigieren Sie zu Wertschriftenverzeichnis.

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Klicken Sie auf Hinzufügen.

Hinweis: Der E-Steuerauszug kann auch per Drag & Drop im EasyTax eingefügt werden.

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Wählen Sie steuerbewerteter Depotauszug und bestätigen Sie die Auswahl mit OK.

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Klicken Sie im Erfassungsfenster auf Einlesen.

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Navigieren Sie zum Speicherort des E-Steuerauszuges, wählen Sie das PDF aus und klicken Sie auf Öffnen.

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Die Werte des E-Steuerauszuges werden eingelesen.

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Ergänzen Sie die Sollzinsen Ihrer Konten und die Depotgebühren manuell und bestätigen Sie die Eingabe mit OK.

Hinweis: Die Hypothekarschulden und die Hypothekarzinsen werden nicht automatisch eingelesen. Diese müssen Sie manuell über die Rubrik Liegenschaften erfassen.

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Die Werte sind nun im Wertschriftenverzeichnis ersichtlich und die Daten des E-Steuerauszuges im EasyTax integriert.

Hinweis: Für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung ist der E-Steuerauszug bereits bei den zu übermittelnden Dateien für das Steueramt hinterlegt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was für Vorteile habe ich mit dem E-Steuerauszug?

Der E-Steuerauszug umfasst neu alle Container Ihrer Kundenbeziehung und kann im Kanton Aargau direkt in die Steuererklärung (EasyTax) hochgeladen werden.

Wann werden die E-Steuerauszüge versendet?

E-Steuerauszüge ohne Wertschriftencontainer werden jeweils ca. Mitte Januar versendet.
E-Steuerauszüge mit Wertschriftencontainer werden jeweils ca. Mitte Februar versendet.

Wieso erhalte ich als Wertschriftenkunde den E-Steuerauszug erst Mitte Februar?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefert nach dem 31. Dezember laufend weitere Steuerwerte und Erträge nach. Zudem können Abschlüsse per 31. Dezember im Januar noch korrigiert werden. Um Ihnen einen möglichst vollständigen, korrekten E-Steuerauszug liefern zu können, warten wir die Daten bis ca. Mitte Februar ab.

Welche Kantone unterstützen den E-Steuerauszug?

Alle Kantone haben den eSteuerauszug umgesetzt.

Wie übertrage ich den E-Steuerauszug in die elektronische Steuererklärung?

Speichern Sie den E-Steuerauszug als PDF-Dokument auf Ihren Computer und laden Sie dieses dann direkt in die elektronische Steuererklärung des Kantons Aargau (EasyTax) hoch. Ihre Steuerauszugsdaten werden direkt in die elektronische Steuererklärung übertragen. Die Spesen und Schulden müssen manuell eingetragen werden.

Wieso stimmt die Bewertung in der Rubrik A und B im EasyTax nicht mit dem E-Steuerauszug der AKB überein?

Im EasyTax wird eine leicht andere Zuteilung der Produkte zu den Rubriken verwendet als von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vorgeschlagen. Dies hat auf die Korrektheit keine Auswirkungen, da das Gesamttotal der Bewertung wieder übereinstimmt.

Wie gehe ich vor, wenn ich den E-Steuerauszug per Post in physischer Form erhalte?

Wie bisher reicht es, die Totalbeträge von der Zusammenfassung ins Wertschriften- und Schuldenverzeichnis der Aargauer Steuerklärung zu übertragen. Die Barcodes am Ende Ihres E-Steuerauszuges dienen der digitalen Verarbeitung Ihrer Steuererklärung. Reichen Sie darum - zusammen mit Ihrer Steuererklärung - den kompletten E-Steuerauszug der AKB Ihrer Steuerbehörde ein.

Wieso hat die Steuerverwaltung die Daten des E-Steuerauszuges in meiner Steuererklärung abgeändert?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefert auch nach der Erstellung des E-Steuerauszuges laufend weitere Steuerdaten zu einzelnen Produkten nach. Dies kann bei den kantonalen Steuerverwaltungen zu Anpassungen führen.

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