Einzahlen in die Säule 3a

Möchten Sie nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten? Dann sorgen Sie heute vor.

Jetzt vorsorgen

Mit unseren Säule-3a-Produkten sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft ab und sparen dabei erst noch Steuern. Denn AHV und Pensionskasse reichen für den Erhalt des Lebensstandards oft nicht aus. Selbst kleinere Beträge summieren sich über die Jahre hinweg durch regelmässige Einzahlungen und den Zinseszinseffekt. Profitieren Sie zudem mit dem Vorsorge Wertschriftensparten – aufgrund des langen Anlagehorizonts Ihres Vorsorgekapitals – von höheren Renditechancen.

Für jede Situation die richtige Lösung

In Ihr Sparen-3-Konto der AKB einzahlen

Verpassen Sie es nicht, auch dieses Jahr zu profitieren.

Investieren Sie Ihr AKB-Vorsorge-Vermögen

Wandeln Sie ihr Sparen-3-Konto in ein Vorsorge Wertschriftensparen um.

Als Kundin, Kunde der AKB mit der Vorsorge starten

Finden Sie mit dem AKB Vorsorge-Coach in Ihrem e-Banking die richtige Lösung.

Kundin, Kunde der AKB werden und profitieren

Eröffnen Sie rasch und unkompliziert ein Sparen-3-Konto.

Häufig gestellte Fragen zur Säule 3a

Welchen Betrag kann ich im Jahr 2025 einzahlen?

  • Erwerbstätige Personen mit Pensionskassenanschluss: CHF 7'258
  • Erwerbstätige Personen ohne Pensionskassenanschluss: 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288

Beiträge, die Sie bereits bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung einbezahlt haben, müssen Sie dabei berücksichtigen.

Bis wann muss ich den Betrag einzahlen?

Damit Ihre Einzahlung berücksichtigt wird, muss sie spätestens vor Weihnachten bei uns eintreffen.

Wie viel Steuern kann ich sparen?

Ihre persönliche Steuerersparnis hängt von Ihrem Einkommen und Wohnort ab – finden Sie Ihr Sparpotenzial mit unserem Steuerrechner heraus.

Den Maximalbetrag kann ich im Jahr 2025 nicht einzahlen. Was kann ich tun?

Mit einem nachträglichen Einkauf können Sie Beitragslücken ab dem Jahr 2025 bis zu 10 Jahre später schliessen.

Wann kann ich mein Guthaben aus der Säule 3a beziehen?

Sie können Ihr Vorsorgekonto frühestens fünf Jahre vor Ihrer Pensionierung auflösen. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei welchen Sie das Guthaben früher beziehen können:

  • Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Wenn Sie auswandern und die Schweiz endgültig verlassen
  • Beim Bezug einer vollen Invalidenrente und wenn das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist.

Die Details finden Sie im Stiftungsreglement.

Wollen Sie mehr aus Ihrem Vermögen machen?

Dann lassen Sie Ihr Geld nicht einfach auf einem Konto liegen. Mit Vorsorge Wertschriftensparen profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen. Sie nutzen zudem die Chance, vom langfristigen Wachstum der Finanzmärkte zu profitieren. Es lohnt sich, früh damit zu beginnen. Denn: Je länger das Geld für Sie arbeiten kann, desto stärker wächst Ihr Vorsorgeguthaben.

Finden Sie Ihre passende Vorsorgelösung mit dem Vorsorge-Coach der AKB.

Kann ich auch mehrere Konten eröffnen?

Ja. Es empfiehlt sich jeweils ab einem Säule-3a-Vermögen von rund CHF 50'000 (verheiratete Personen) respektive ca. CHF 30'000 (unverheiratete Personen) ein weiteres Sparen-3-Konto bzw. Vorsorge Wertschriftensparen zu eröffnen. Dies ermöglicht Ihnen einen gestaffelten Bezug im Alter. Dadurch können Sie kleinere Beträge über mehrere Jahre verteilt beziehen, vom «Staffelungseffekt» profitieren und bezahlen weniger Steuern.

Ehepar am Strand

Planen Sie noch heute für morgen

Entdecken Sie unsere Vorsorge-Produkte und Dienstleistungen. 

Vorsorge planen
Logo hier und jetzt

hier&jetzt – das AKB-Magazin rund um Vorsorge

«hier&jetzt» beleuchtet die relevantesten Entwicklungen und Fakten zur Altersvorsorge. Prägnant. Praktisch. Professionell.

Jetzt lesen